Der Europäische Verband der Übertragungsnetzbetreiber für Elektrizität (ENTSO-E) hat einen 79-seitigen Phase-2-Bericht zu den technischen Anforderungen an die Netzbildung veröffentlicht, in dem spezifiziert wird, dass Stromerzeugungsmodule, einschließlich wechselrichterbasierter Energiespeichersysteme Anlagen müssen künftig über netzstabilisierende Fähigkeiten verfügen. Dieser Bericht stellt eine wichtige Überarbeitung für die bevorstehende Aktualisierung des Netzcodes für Anforderungen an Erzeuger (NC RfG 2.0) dar und führt verbindliche Netzbildungsverpflichtungen für neue Energiespeicherprojekte und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer Leistung von über 1 MW ein. Diese Anforderung gilt ausschließlich für neue netzgekoppelte Projekte und größere Modernisierungen bestehender Anlagen. Sobald die Europäische Kommission den Bericht im Zuge der Fertigstellung des NC RfG 2.0 verabschiedet hat, wird ENTSO-E umgehend ein Umsetzungsleitfaden (IGD) veröffentlichen, um die nationalen Regulierungsbehörden und Netzbetreiber zu unterstützen. Jedes Land wird die Bestimmungen anschließend gemäß seinen eigenen Verfahren und Zeitplänen umsetzen.

Für Entwickler von Batteriespeichern sind die Auswirkungen unmittelbar. Der Bericht legt formell fest, dass Energiespeichersysteme und die zugehörigen Leistungsumwandlungssysteme (PCS) durch netzbildende Wechselrichterfunktionen Spannungsregelung, Trägheitsverhalten und Frequenzregelung in vergleichbarer Qualität wie Synchrongeneratoren gewährleisten und diese Funktionen auch bei Netzstörungen aufrechterhalten müssen. Im Gegensatz zu netzfolgende Wechselrichter Während Systeme, die lediglich den Zustand des Netzes überwachen, diese Systeme benötigen, müssen netzbildende Anlagen die Betriebsbedingungen des Netzes proaktiv gestalten. Darüber hinaus können bei der Einführung dieser neuen Regelungen durch die EU-Mitgliedstaaten Übergangsfristen festgelegt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten und sowohl der Branchenexpertise als auch der Technologie selbst die Möglichkeit zu geben, sich im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen weiterzuentwickeln.
Die technische Definition von Energiespeichersystemen als virtuelle Generatoren im Bericht bietet der Branche klare Vorgaben: Diese Systeme müssen die Spannungsstabilität bei Netzfrequenz- oder Phasenverschiebungen gewährleisten, Blindstrom nahezu verzögerungsfrei bereitstellen und den synchronen Betrieb ohne externe Referenz sicherstellen. Konformitätsprüfungen bestätigen, ob ein Energiespeicherkraftwerk bei Spannungseinbrüchen, sprunghaften Änderungen und Phasenwinkeländerungen stabil und mit dem Netz verbunden bleibt. Der Bericht fordert eine Stromansprechzeit von unter 10 Millisekunden und eine Leistungsschwingungsdämpfung von mindestens 5 %. Diese Anforderungen sind technologieunabhängig, jedoch hat ENTSO-E maximale Impedanzwerte festgelegt und wird die Anforderungen über die Regelkreissteuerung und die Frequenz-Leistungs-Funktion hinaus erhöhen.
Die neuen Vorschriften könnten technologische Lösungen begünstigen, die schnelle bidirektionale Leistungsänderungen ermöglichen – ein Profil, das sich gut für Lithium-basierte Batterien mit hoher C-Rate und modularere Stromrichter eignet und auch DC-gekoppelten Hybridsystemen zugutekommen könnte. Die Batterietechnologie entwickelt sich jedoch rasant. ENTSO-E hat zudem die Definition der virtuellen Trägheit übernommen und verwendet die mechanische Anlaufzeit als Konformitätskennzahl – ein Wert, der anhand einer spezifischen Formel berechnet wird und mit der Trägheitskonstante eines Synchrongenerators vergleichbar ist. Für Energiespeichersysteme bedeutet dies, dass ausreichend Energie für die Frequenzstützung im Millisekundenbereich reserviert werden muss. Wie Netzbetreiber jedoch festgestellt haben, hängt die spezifische Reservekapazität von verschiedenen Faktoren ab.
Der Phase-2-Bericht stellt einen wichtigen Schritt im Entwicklungsprozess der EU-Netzcodes dar. Obwohl er noch nicht verbindlich ist, steht sein Rahmen weitgehend fest. Der Standard baut auf den Fortschritten und Projekterfahrungen in Großbritannien und Australien auf, die bereits gezeigt haben, dass netzbildende Batteriespeichersysteme die Systemstabilität deutlich erhöhen können. Nach der Verabschiedung der NC RfG 2.0 werden diese Standards im nächsten Schritt durch behördliche Genehmigungen und die Rahmenbedingungen der Netzbetreiber in die nationalen Netzcodes integriert. Wie bereits erwähnt, können je nach Kraftwerkstyp für einige Anforderungen Übergangsregelungen gelten.
Angesichts dieses Branchenwandels müssen Energiespeicherunternehmen proaktiv reagieren:
Zu den repräsentativen Unternehmen gehören unter anderem: CNCOB Sungrow, GoodWe, CATL, Kehua Data, NARI-RELAYS, GreenVoltis und Konflux Kapital International (KKI) gehören unter anderem dazu.